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    An den Terminbörsen werden, wie der Name bereits erahnen lässt, Termingeschäfte / Derivate gehandelt. Oftmals sind eine Termin- und Warenbörse gemeinsam anzutreffen. Dies liegt daran, da die meisten Waren Derivate zugrundeliegen bzw. die Waren den Basiswert für die Derivate darstellen. Aus diesem Grund sind reine Termin- bzw. reine Warenbörsen fast nie anzutreffen, hingegen findet man Warenterminbörsen relativ oft.

    Eine Warenbörse ist einfach zu beschreiben. Hierbei werden fungible Güter gehandelt. Um eine Terminbörse hingegen beschreiben zu können Bedarf es das Verständnis von Termingeschäften / Derivaten. An Terminbörsen werden ganz einfach diese Instrumente gehandelt.

    Grundsätzlich handelt es sich bei den Derivaten um Termingeschäfte. Ein Termingeschäft ist ein Geschäft, bei dem zwei Vertragspartner eine Vereinbarung über einen Wert / Basiswert treffen. In der Vereinbarung werden alle wesentlichen Punkte geregelt. Hierbei muss vor allem der Basiswert, die Menge, die Qualität und der Zeitpunkt klar geregelt werden. Schlussendlich sollten beide Parteien konkrete Vorstellungen haben, wann und wer welche Verpflichtungen besitzt.

    Die Termingeschäfte kann man grundsätzlich in zwei Teilbereiche untergliedern. Auf der einen Seite gibt es die unbedingte Termingeschäfte und auf der anderen die bedingten Termingeschäfte.

    Bei den unbedingten Termingeschäften, welche auch als symmetrischen Termingeschäften bezeichnet werden, werden beide Vertragspartner gleichermaßen verpflichtet. Ein unbedingtes Termingeschäft ist mit einem einfachen Vertrag gleichzusetzten. Beide Vertragsparteien müssen hierbei ihre jeweilige Aufgabe erfüllen.

    Beim zweiten Bereich, dem der bedingten Termingeschäfte herrscht hingegen eine unterschiedliche Verpflichtung. Aus diesem Grund werden diese Termingeschäfte auch als asymmetrische Termingeschäfte bezeichnet. In der Regel besitzt eine Partei hierbei ein Recht und die andere die Pflicht. Jene welche die Pflicht besitzt erhält vom Gegenpart eine Prämie. Diese Prämie dient als Entschädigung für die übernommene Pflicht. Wie das Recht und die Pflichten aussehen ist den Vertragspartnern selbst überlassen. Ob derjenige, welcher das Recht besitzt dieses auch einfordert ist hingegen nur ihm selbst überlassen.

    Die bedingten und unbedingten Termingeschäfte stellen nur eine Grobgliederung der Derivatewelt dar. Jedem einzelnen Bereich kann man andere Investitionsinstrumente hinzurechnen. So zählen in der Regel forward, swaps und futures, aufgrund ihrer Ausgestaltung zu den unbedingten Termingeschäften. Hierbei verpflichten sich beide Parteien. Zu den bedingten Termingeschäften kann man hingegen Optionen zählen, welche wahrscheinlich im Zusammenhang mit den Derivaten am häufigsten genannt werden.